Münster - Eine Falschparkerin aus Münster muss die Gebühren für das Buchen einen Abschleppwagen bezahlen, obwohl der gar nicht zum Einsatz kam. Das entschied das Verwaltungsgericht der Stadt in einem am Montag veröffentlichten Urteil (Az.: 1 K 605/10). Die damals 80 Jahre alte Frau hatte 2009 auf einem Behindertenparkplatz in Münsters Innenstadt geparkt. Eine Politesse hatte das Auto entdeckt. Noch bevor sich der herbeigerufene Abschleppwagen auf den Weg machen konnte...